Wolfsverordnung: Einzigartig ist an dieser Verordnung nur, dass sie nicht umsetzbar ist!
Werden Wölfe von ÖVP-Landesrat Martin Gruber und LK-Präsident Siegfried Huber persönlich markiert? – Schutzstatus der Wölfe muss endlich heruntergesetzt werden
„Einzigartig an dieser Verordnung ist nur, dass sie nicht umsetzbar ist!“ Das erklären der Kärntner FPÖ-Landesparteiobmann NAbg. Erwin Angerer und Landwirtschaftskammer-Vizepräsident Manfred Muhr zu der heute von ÖVP-Landesrat Martin Gruber wenige Tage vor der Kammerwahl vorgelegten Wolfsverordnung. „Wer soll die in Gruber´s Verordnung so genannten Risikowölfe, Schadwölfe und sonstige Wölfe unterscheiden? Werden sie von Landesrat Gruber und Landwirtschaftskammer-Präsident Huber persönlich markiert? Die Vorlage dieser undurchführbaren Verordnung ist wohl einzig dem Termin der Landwirtschaftskammerwahl am 7. November geschuldet“, erklären Angerer und Muhr.
Ebenso hätten die von Landesrat Gruber mit medialem Getöse erlassenen begrenzten Abschussbescheide für „Problemwölfe“ absolut nichts gebracht, bekanntlich gehen die Schafsrisse durch Wölfe munter weiter und verlagern sich immer mehr in bewohnte Gebiete. „Wir brauchen umgehend wirksame Maßnahmen zum Schutz der Landwirtschaft vor den Wölfen und keine Alibi-Handlungen von Gruber, um sich und den Bauernbund über eine Wahl zu retten“, so Angerer und Muhr.
„LR Gruber und LK-Präsident Huber müssen endlich – wie von der FPÖ mehrfach gefordert – ihre eigene Parteikollegin Landwirtschaftsministerin Köstinger dazu bringen, den Schutzstatus der Wölfe herabzusetzen bzw. sich auf EU-Ebene massiv dafür einzusetzen. Ebenso muss Gruber eine Verordnung erstellen, die auch vollziehbar ist, statt billigen Wahlkampf auf Kosten der Bauern und ihrer Nutztiere zu betreiben“, betont Angerer in einer Reaktion.
„Die Erfahrung des heurigen Jahres zeigt leider, dass schlussendlich jeder Wolf zum Problemwolf wird. Daher fordern wir einen Abschussauftrag für alle Wölfe“, ergänzt Landwirtschaftskammer-Vizepräsident Muhr von der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft.