Umweltanwalt darf Windräder nur mehr beschränkt prüfen
Windkraftbetreiber dürfen sich über geschwächten Naturschutz freuen
„Der Naturschutz in Kärnten wird ausgerechnet bei der Genehmigung von Windkraftanlagen geschwächt“, so kommentieren FPÖ-Klubobmann Mag. Gernot Darmann und Umweltsprecher LAbg. Christoph Staudacher die überfallsartige Änderung des Naturschutzgesetzes von SPÖ und ÖVP. „Dem Umweltanwalt des Landes, dem Naturschutzbeirat, wird die direkte Zuständigkeit zur Prüfung von Windrädern entzogen. Der Beirat, der bisher von Gesetzeswegen beantragte Windkraftanlagen und deren teilweise verheerenden Auswirkungen auf die Natur zwingend zu prüfen hatte, kann jetzt nur mehr im Bauverfahren Stellungnahmen abgeben“, kritisieren Darmann und Staudacher.
SPÖ und ÖVP haben dies durchgepeitscht und entgegen den parlamentarischen Usancen der FPÖ die Möglichkeit genommen, die Mitglieder des Naturschutzbeirates zu diesem Kompetenzentzug zu befragen.
Für Darmann und Staudacher ist es untragbar, dass der Naturschutzbeirat viele naturrechtliche Bagatellsachen zu prüfen hat, aber Stahlmonster auf Berggipfeln an ihm vorbei genehmigt werden dürfen.
„Damit wird der Naturschutz in Kärnten zu einem Spielball der politischen Mehrheit gemacht. Der potentielle Verlierer dieser Machtpolitik ist die Naturlandschaft in Kärnten. Freuen dürfen sich Windkraftbetreiber, weil sie leichter zu Genehmigungen kommen können, stellen Darmann und Staudacher fest.
„Besonders problematisch ist diese Gesetzesänderung für das Lavanttal, wo mehrere Windkraftprojekte umgesetzt werden sollen“, erklärt der Wolfsberger FPÖ-Abgeordnete Harald Trettenbrein abschließend.