Schutz des Eigentums der heimischen Bauern zu wichtig für ÖVP-Husch-Pfusch-Gesetz
Keine überhastete Nacht und Nebel-Aktion auf Kosten der Qualität - Freiheitliche stehen hinter Novellierung des Strafgesetzbuches
In der gestrigen Sitzung des Nationalrates wollte die ÖVP mittels Initiativantrags eine Änderung des Strafgesetzes durchsetzen, ohne wie bei solchen Gesetzen üblich, vorher in Begutachtung zu gehen. Die Änderung sollte die strafrechtliche Verfolgung von Stall- und Hofeinbrüchen von Tierschutzaktivisten sicherstellen. „Inhaltlich stehen wir Freiheitliche voll und ganz zur geplanten Änderung des Strafgesetzbuches und somit zum Schutz des Eigentums unserer heimischen Landwirte. Wir wollen aber kein Husch-Pfusch-Gesetz auf Kosten der Qualität, das die ÖVP in einer Nacht und Nebel-Aktion durchpeitschen wollte“, so der freiheitliche Agrarsprecher NAbg. Maximilian Linder.
Linder weiter: „Wenn die ÖVP und der Bauernbund nun behaupten, dass wir gegen den Bauernstand sind, ist schlicht und einfach falsch. Alle Juristen haben ihre massiven Bedenken geäußert gerade bei der Änderung des Strafgesetzbuches auf die Begutachtungsfrist zu verzichten und strikt davon abgeraten. Darum haben wir dem ÖVP-Initiativantrag vorerst nicht zugestimmt.“ Man stehe als Freiheitliche Partei aber dafür bereit unter den „normalen Rahmenbedingungen und Fristen“ der Gesetzesänderung zum Schutz des Eigentums der Landwirte zuzustimmen.
„Wir sind bereit dem Gesetzt in dieser Form zuzustimmen, wenn alle Fristen eingehalten werden und es auch ganz normal in Begutachtung gehen kann bevor es in Kraft tritt. Hier können sich die heimischen Bauern auf uns verlassen und auch die ÖVP wird hier mit uns einen verlässlichen Partner haben“, stellt Maximilian Linder die Zustimmung der FPÖ zur Gesetzesänderung in Aussicht. Dabei sei es egal, ob man dies als künftiger Koalitionspartner oder auch von der Oppositionsbank aus unterstützen werde.