ÖVP-Agrarlandesrat Christian Benger lässt Kärntner Jungbauern im Stich!
LK-Vorstand Manfred Muhr: Wichtige Punkte für die Kärntner Bauernschaft wurden in Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2016 nicht berücksichtigt
In der letzten Regierungssitzung wurde von Agarlandesrat Christian Benger eine neue Verordnung, mit der die Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2016 erlassen wird, vorgelegt und mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen. Kritik daran übt heute FPÖ-Obmann Landesrat Gernot Darmann. „Leider wurden wesentliche von mir in der Regierungssitzung vorgebrachte Kritikpunkte nicht entschärft. Trotz Hinweis auf die bis dato noch nachteiligen Punkte für unsere Bauernschaft, hat Benger keine Bereitschaft gezeigt, gleich Lösungsvorschläge zu erarbeiten und die Verordnung zurückzuziehen, sondern auf einen sofortigen Beschluss bestanden. Dies, obwohl es Gelegenheit gegeben hätte, in den nächsten Wochen eine für unsere Bauern vernünftige Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. Der ÖVP-Agrarreferent lässt damit insbesondere die Kärntner Jungbauern im Stich“, betont Darmann und verweist auf die unzureichende Regelung bei der Existenzgründungbeihilfe für Junglandwirte in § 41 der Verordnung.
Unterstützung erhält der FPÖ-Chef vom Obmann der freiheitlichen und unabhängigen Bauernschaft, Kammerrat Manfred Muhr. „Viele Jungbauern fallen um die teils überlebensnotwendige Existenzgründungbeihilfe um, da sie davor schon landwirtschaftliche Flächen von anderen Bauern oder von ihren Eltern gepachtet hatten und daher als Betriebsführer bei der Sozialversicherungsanstalt gemeldet waren. In der alten Förderperiode war dies nicht förderfähig, nun schon. Viele Jungbauern erhalten jetzt dennoch keine Existenzgründungsbeihilfe, da laut der von Benger vorgelegten Verordnung der Förderungsantrag innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Niederlassung erfolgen hätte müssen“, so Muhr. Gemeinsam mit Darmann fordert er eine Änderung dahingehend, dass auch jene Jungbauern die Förderung erhalten können, welche die 18-Monats-Frist nicht erfüllen können, da sie aufgrund von erfolgten Pachtungen schon länger als Betriebsführer gemeldet waren.
Der FPÖ-Obmann nennt aber auch weitere Punkte, welche von Benger in der neuen Richtlinie nicht ausreichend berücksichtigt wurden. So erlaube die EU-Verordnung bei der Förderung von baulichen und technischen Maßnahmen eine Abrechnung nach pauschalen Kostensätzen. „Das bedeutet für unsere Bauern einen Vorteil und weniger Bürokratie bei der Förderabwicklung. LR Benger konnte leider nicht bestätigen, dass in Kärnten eine Abrechnung nach Pauschalkostensätzen etwa bei Investitionen in Gebäude erfolgen wird“, so Darmann. Ebenso erlaube die EU Kostenvorschüsse für Investitionen. „Auch dies wäre ein Vorteil für die Bauern, da diese im Fall von Kostenvorschüssen nicht alle Investitionen teuer über die Bank vorausfinanzieren müssen. Auch hier konnte Benger keine positive Antwort geben.“ Darüber hinaus sei wiederum keine Anerkennung der Eigenleistung der Bauern vorgesehen.
Wie der FPÖ-Landesrat ankündigt, werde er Benger die offenen Punkte in einem gesonderten Schreiben nochmals zur Prüfung übermitteln. „Im Sinne der Kärntner Bauernschaft hoffen wir, dass der zuständige Agrarreferent die gewünschten Erleichterungen für die Bauern in einer Novelle umsetzt“, so Darmann und Muhr.