Notwendige Garantieerklärung des Ministers zum Nationalpark Hohe Tauern ist noch ausständig!
LR Mag. Gernot Darmann: Ersatzverträge für Grundeigentümer, sobald diese Garantie eingelangt ist
„In seiner Angst um die schwankende Mehrheit in der Kärntner Landwirtschaftskammer greift der ÖVP-Bauernbund wenige Tage vor der Landwirtschaftskammerwahl zu wahrheitswidrigen Behauptungen. Dabei scheuen sich Vertreter des Bauernbundes nicht, den Nationalpark Hohe Tauern für eigene parteipolitische Spielchen zu missbrauchen“, kritisiert Nationalparkreferent Landesrat Mag. Gernot Darmann.
Faktum sei, dass selbst Vertreter der Grundeigentümer einer Kündigung der Verträge für die Natur- und Kulturlandschaftsabgeltung im Nationalpark zugestimmt haben. Dies deshalb, weil Experten des Landwirtschaftsministeriums unmissverständlich dargelegt haben, dass mit diesen Verträgen die Auflagen der Weltnaturschutzunion (IUCN) und die vom Ministerium vorgegebenen Zielsetzungen nicht erreicht werden können.
Erst in einem Brief vom 5. Oktober 2016 habe Bundesminister Andrä Rupprechter diese Meinung seiner Beamten abgeschwächt. Aber er habe die tatsächlich entscheidende Frage unbeantwortet gelassen, ob die vorgelegten neuen Vertragsentwürfe der Landwirtschaftskammer bzw. jene der Nationalparkverwaltung zur Erreichung der Zielsetzungen der IUCN für die „Kategorie II – Nationalpark“ tauglich sind.
„Ich habe deshalb in einem weiteren Brief den Minister um eine verbindliche diesbezügliche Aussage ersucht“, betont Darmann. „Wenn von Seite des Ministers eindeutig klargestellt ist, dass der Nationalpark Hohe Tauern erst bis 2030 die IUCN-Richtlinien zu erfüllen hat und daher noch eine lange Frist zur Umsetzung dieser Richtlinien besteht, bis eine weitere Ausweisung von Prozessschutzflächen erfolgen muss, wird der Nationalpark den Grundeigentümern eine rasche Ersatzlösung für die gekündigten Verträge zur Natur- und Kulturlandschaftsabgeltung anbieten,“ kündigt der zuständige Referent an.
„Die Bauern sind wichtige Partner des Nationalparks! Es muss jedoch sichergestellt sein, dass bei der Auszahlung alle gesetzlichen und fördertechnischen Rahmenbedingungen erfüllt werden, damit nicht ein ähnliches Fiasko entsteht wie bei der Rückforderung der Almförderung, oder gar die internationale Anerkennung als Nationalpark aufs Spiel gesetzt wird! Das kann niemand wollen“, so LR Darmann.
„Wie hinlänglich bekannt ist, bin ich gerne bereit, eine rechtskonforme und zukunftstaugliche Ersatzlösung für die im Vorjahr gekündigten Verträge zu erarbeiten, die jedoch insbesondere den nationalen und internationalen Verpflichtungen des Nationalparks gerecht werden muss“, betont Darmann. Sobald Minister Andrä Rupprechter eben eine solche Garantieerklärung abgibt, sollte die letzte große Hürde genommen sein.
Ein diesbezüglich klärendes Gespräch mit Vertretern der Vertragspartner Nationalpark und Ministerium ist aktuell in Planung.