Mit neuem Jagdgesetz Wildschadens-Problem in den Griff bekommen
Jagdreferent Mag. Gernot Darmann erreicht Parteien-Konsens über Eckpunkte der geplanten Novelle
„Wir müssen einen besseren Ausgleich zwischen Wildstand und Waldzustand erreichen, um die problematische Zunahme von Schäl- und Verbissschäden in den Kärntner Wäldern in den Griff zu bekommen. Dabei müssen auch Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden.“ – Unter dieser Leitlinie erarbeitet Jagdreferent LR Gernot Darmann seit mehreren Monaten die Grundlagen für eine Änderung des Kärntner Jagdgesetzes. Gestern lud er die Vertreter aller im Landtag vertretenen Parteien zu einem „Jagdgipfel“, in dem u.a. die Klubobleute Herwig Seiser, Ferdinand Hueter, Christian Leyroutz und Landtagsabgeordneter Michael Johann sowie Landesjägermeister Ferry Gorton ihre Vorschläge darlegen konnten.
„Im Rahmen dieser sachlichen und fachlichen Diskussion zeigte sich, dass wir uns über die wesentlichen Eckpunkte der Novelle einig sind. Fachfragen wurden ohne jeden parteipolitischen Dissens erörtert. Das gemeinsame Ziel lautet, ein modernes praktikables Jagdgesetz zu schaffen, das den Interessen der rund 15.000 Kärntner Jäger und Jägerinnen aber vor allem auch der Land- und Forstwirtschaft und der Freizeitwirtschaft gerecht wird“, berichtet Darmann.
In Zukunft müsse die Jägerschaft den wildökologischen Raumplan (WÖRP) viel umfassender als bisher erstellen. „Es gibt hier klare zeitliche und fachliche Vorgaben, deren Einhaltung das Land als Aufsichtsbehörde prüft. Der WÖRP, der jährlich evaluiert werden muss, ist die Basis für geordnete Eingriffe in den Wildbestand, wobei der jeweilige Waldzustand ein besonderes Kriterium für den Grad der Wildreduktion darstellt“, führt er aus. Das bisher geltende Fütterungsgebot im Gesetz werde beseitigt. „Es herrscht aber Konsens darüber, dass wir nicht ins andere Extrem eines Fütterungsverbotes wechseln. Es kann weiterhin Wildfütterung geben, aber nur nach einer behördlichen Prüfung, dass dies wild- und waldökologisch Sinn macht“, betont Darmann.
Das neu geplante Gesetz werde die Mitsprache der Grundeigentümer vor allem in den Gemeindejagden stärken. „Wir wollen durch bestimmte gesetzliche Auflagen den Konsens in der Feststellung von Wildschäden fördern. So wird eine Verpflichtung zu jährlichen gemeinsame Begehungen und Schadensbegutachtungen kommen. Bei nachweislich schuldhafter Nichterfüllung von Abschussplänen soll schneller als bisher die Möglichkeit zu einseitigen Auflösung von Jagdpachtverträgen bestehen“, kündigt Darmann an. Nicht in Frage kommt für ihn eine Bestrafung von Jägern, wenn sie Abschusspläne nicht erfüllen: „Das ist der falsche Weg, auch wenn der Rechnungshof das vorschlägt. Wir müssen die Jägerinnen und Jäger vielmehr positiv motivieren, dass sie an einer Verbesserung der Situation mitwirken. Viele von ihnen investieren ihre Freizeit für die Hege, weshalb ihnen der Dank der Gesellschaft gebührt. Jetzt geht es darum, ihnen bessere Instrumente für das Weidwerk in die Hand zu geben.“
Darmann will ein besonderes Schwergewicht auf die rechtzeitige Vorbeugung von Wildschäden legen. „Wenn einmal ein Waldstück verwüstet ist, ist es zu spät. In der Novelle soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass bereits bei ersten Anzeichen, die ein Forstexperte feststellt, Schutzmaßnahmen ergriffen werden“, erklärt er und ist zuversichtlich, dass mit dem „Jagdgipfel“ am Mittwoch ein wichtiger Schritt gesetzt wurde, damit Kärnten das modernste Jagdgesetz aller Bundesländer mit Vorreitercharakter bekommt. Ihm ist es auch ein Anliegen, dass alle vom Jagdgesetz betroffenen Gruppen an der Gesetzwerdung mitwirken können, weshalb er bereits für Mittwoch kommender Woche zu einem um Experten erweiterten Runden Tisch einlädt. Eine möglichst breite Meinungsbildung sollte erfolgen, bevor der von der Verfassungsabteilung ausformulierte Begutachtungsentwurf zuerst der Landesregierung in weiterer Folge dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Darmann drückt seine Hoffnung aus, dass das neue Kärntner Jagdgesetz noch vor dem Sommer beschlossen werden kann.