Hofübernahme wurde endlich erleichtert
Mehr Rechts- und Planungssicherheit für Hofübernehmer
„Erfreut“ zeigte sich der freiheitliche Agrarsprecher NAbg. Maximilian Linder über die gestrige Änderung des Anerbenrechtes im Nationalrat. „Nun herrscht mehr Rechts- sowie Planungssicherheit für tausende Hofübernehmer und die Hofübernahme an sich wurde endlich sichtlich erleichtert“, freute sich Linder.
Konkret beschloss der Nationalrat in seiner gestrigen Sitzung das Zivilrechts- und Zivilverfahrens-Änderungsgesetz 2019, wodurch auch das Anerbenrecht an die heutige Zeit angepasst wurde. „Mit diesem Gesetzesbeschluss sind nun auch reine Forstbetriebe im Anerbenrecht definiert und festgeschrieben. Außerdem reicht es nun aus, wenn nachgewiesen wird, dass ein Hof genug Erträge für eine Person erwirtschaftet, um diese zu versorgen. Bisher mussten die Erträge für zwei Personen ausreichen“, erläuterte Linder.
„Dies war ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer heimischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Das Ziel ist es, eine Zerschlagung der Höfe durch die Erbfolge zu verhindern“, betonte der freiheitliche Agrarsprecher.