Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 soll für Landwirtschaft Vereinfachung bringen
Vorschläge der EU-Kommission praxistauglich umsetzen – Österreichs erstklassige Wasserversorgung schützen
In der heutigen Sitzung des Nationalrates sprach sich der freiheitliche Agrarsprecher NAbg. Maximilian Linder für eine praxistaugliche Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission in Bezug auf die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 aus. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Fortschritte bei der GAP nach 2020, die unter dem österreichischen EU-Ratsvorsitz gemacht wurden, nun auch fort- und umgesetzt werden“, erklärte Linder.
Die diesbezüglichen Vorschläge der EU-Kommission seien so anzupassen und in österreichisches Recht zu gießen, damit eine Vereinfachung und bestmögliche Unterstützung für die heimischen Landwirte garantiert sei. „Der Verwaltungsaufwand für unsere Bauern muss unbedingt reduziert werden. Es muss eine praxistaugliche Lösung für alle Beteiligten zustande kommen“, forderte der freiheitliche Agrarsprecher.
Unsere Landwirtschaft sei ein Garant dafür, die Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln versorgen zu können. „Durch eine gerechte Aufteilung der Fördermittel für den ländlichen Bereich muss auch sichergestellt werden, dass unsere Bauern kostendeckend produzieren können und der Bevölkerung hochwertige und leistbare Lebensmittel zur Verfügung stehen. Die kleinstrukturierte österreichische Landwirtschaft leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klima- sowie Umweltschutz und sorgt für eine nachhaltige Bewahrung unserer Kulturlandschaften“, so Linder.
In diesem Zusammenhang verwies der FPÖ-Agrarsprecher auch auf die geplante Wasserrichtlinie der EU. „Es darf nicht dazu kommen, dass unsere erstklassige österreichische Wasserqualität und -versorgung durch die neue EU-Wasserrichtlinie unter die Räder kommt. Gerade die vielen kleinen Wassergenossenschaften und Landgemeinden würden durch die neue Richtlinie als Wasserversorger nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, ohne den Wasserzins praktisch über Nacht extrem zu erhöhen“, betonte Linder und führte dazu ein einfaches Rechenbeispiel an: Ausgangslage ist ein derzeitiger Wasserzins von einem Euro pro Kubikmeter und eine jährliche Abgabemenge von etwa 20.000 m³ Wasser. Somit ergeben sich 20.000 Euro Wasserzinseinnahmen jährlich. Die Kosten für die Kontrolle einer Quellanlage betragen zirka 2000 Euro je Kontrolle.
„Bei einer, wie von der EU-Kommission geplanten Erhöhung auf zehn Qualitätskontrollen jährlich, wäre dies somit für einen kleinen Wasserlieferanten wirtschaftlich nicht mehr tragbar und die Wassergebühr müsste mindestens verdoppelt werden. Daher muss es in Österreich bei einer Kontrolle pro Jahr bleiben“, so Linder.