Ausgleich zwischen Wildstand und Waldzustand als Grundlage für Novellierung des Jagdgesetzes
LR Mag. Gernot Darmann: Breiter Konsens der vorgestellten Eckpunkte auch bei relevanten Interessensgruppen – Kärnten als Vorreiter unter Bundesländern für modernstes Jagdgesetz
In der letzten Woche konnten sich alle im Landtag vertretenen Parteien über die Eckpunkte der Jagdgesetznovelle einigen. Vor diesem Hintergrund lud Jagdreferent LR Gernot Darmann heute, Mittwoch, zu einem weiteren Jagdgipfel mit Vertretern der Landtagsparteien und den für das Jagdwesen relevanten Interessensgruppen, u.a. Johann Mößler (Landwirtschaftskammer-Präsident), DI Christian Matitz (Landesforstdirektor Kärnten), Hans Müller (Verein Wald ohne Wildschaden), Bernhard Wadl (Kärntner Jagdaufseher Verband), Anton Engl-Wurzer (Hegegemeinschaft Flattnitz), Martin Straubinger (Forstdirektor Foscari), Adolf Schrittesser (Verein der freien Jäger), Joachim Gfreiner und Arnold Riebenbauer (Österreichischer Alpenverein) sowie Ferdinand Gorton (Landesjägermeister) ein, um diesen die Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen und eigene Vorschläge einzubringen.
„Der heutige Gipfel ist ein weiterer Schritt und ein gutes Fundament für eine zukunftsfähige Novelle. Wer genau schaut, wird unschwer erkennen können, dass hier konsequent ein guter Weg fortgesetzt wird. Im Kärntner Jagdwesen steht das Miteinander im Vordergrund“, bekräftigte Darmann das Resultat des Gipfels erfreut.
Das Land will mit der Novellierung in den letzten Jahren auftretende Schwachstellen abstellen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem der Ausgleich zwischen Wildstand und Waldzustand und die nur bedingt erfolgreichen Versuche zur Reduzierung insbesondere der Rotwildbestände. Land- und Forstwirtschaft, Wildeinfluss und Rotwildstand, Wildfütterung und Abschusspläne stehen in einem ursächlichen Zusammenhang. „Es geht nicht um Wild oder Wald, es geht um Wild und Wald. Nur ein gesunder Schutzwald kann seine Funktion auch erfüllen. Man darf aber nicht vergessen, dass die Jagdwirtschaft genauso Teil unserer Landeskultur ist, wie die Land- und Forstwirtschaft. Das Weidwerk der Jäger ist nicht zuletzt im Interesse des Waldes unverzichtbar“, betonte Jagdreferent Darmann.
In den folgenden Punkten konnte auch heute eine Übereinstimmung mit allen Fraktionen und Experten getroffen werden:
- Wildökologischer Raumplan (WÖRP): Dieser soll in Zukunft von der Jägerschaft umfassender erstellt werden. Die tatsächlichen Wildbestände, die nachhaltige Vermeidung von Wildschäden und die Zonierung von Wildschutzgebieten sollen hier umfangreicher festgelegt werden.
- Neuregelung der Fütterungsbestimmung: Das bisher geltende Fütterungsgebot wird im Gesetz beseitigt und durch eine „Kann-Bestimmung“ ersetzt, d.h. es kann weiterhin Wildfütterungen geben, aber nur nach einem Kriterienkatalog, welcher wild- und waldökologisch Sinn macht und eine behördlichen Genehmigung braucht.
- Stärkung des Mitspracherechts bei Grundeigentümer vor allem in Gemeindejagden: Hier steht eine jährliche verpflichtende Begehung zur Schadensbegutachtung im Vordergrund. Bei nachweislich schuldhafter Nichterfüllung von Abschussplänen soll schneller als bisher die Möglichkeit zur Auflösung von Jagdpachtverträgen bestehen.
- Für die Nicht-Erfüllung des Abschussplanes soll kein Strafbestand eingeführt werden.
- Rechtzeitige Vorbeugung von Wildschäden §71: In der Novelle soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass bereits bei ersten Anzeichen, die ein Forstexperte feststellt, Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Meldungen sollen auch schon bei geringerem Schadausmaß möglich sein, d.h. man muss nicht mehr auf eine Waldverwüstung warten.
- Einsatz von Schallmodulatoren
„Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern, finden wir gerade in einer so wesentlichen Sache einen breiten Kompromiss, weil für uns die wildökologischen Gesichtspunkte wie Lebensraum, Biotop, Waldzustand und Wildstand im Vordergrund stehen“, zeigte sich Darmann erfreut und bedankte sich bei allen Experten für das angenehme Gesprächsklima und die konstruktiven Beiträge, Detailaspekte und Vorschläge. Es sei ihm sehr wichtig, dass alle vom Jagdgesetz betroffenen Gruppen an der Gesetzwerdung mitwirken können. Eine möglichst breite Meinungsbildung sollte erfolgen, bevor der von der Verfassungsabteilung ausformulierte Begutachtungsentwurf zuerst der Landesregierung und in weiterer Folge dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.